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1323. Mai 18. Cracovie in domo nostra.

Quinto decimo kal. Jun.

Nanker, Bischof von Krakau, verzichtet zugleich im Namen seines Kapitels zum Austrage des langjährigen Streites mit den Prämonstratensern zu St. Vincenz bei Breslau und deren Abte Johann über das Patronat der Margarethenkirche bei Beuthen auf die eignen Ansprüche und erkennt den Herrn Nikolaus als Pfarrer und die Margarethenkirche als eine Konventualkirche an, bei der jenes Stift einen eignen Konvent haben und so viel Brüder erhalten dürfe, als die Mittel der Kirche erlauben, doch sollen die Pfarrer dem Krakauer Bischof zur Investitur präsentirt und das Gebührende an den Bischof entrichtet werden, sowie auch dieser und sein Kapitel in die Gebete der Mönche eingeschlossen sein werden.

Z.: die Krakauer Kanoniker Herr Magister Franz prep. Wislic, Jaroslaus de Bogoria canc. und Heinrich von St. Nikolaus, ferner Wrowyn Scholastikus von Skarbimir, Mag. Nikolaus von Oppeln. Notarielle Ausfertigung auf des Bischofs Wunsch durch Dominikus, Sohn des weiland Johann von Krakau, Notar und Unterkanzler des Bischofs, mit dem Notariatszeichen.


Or. im Bresl. Staatsarchiv Vincenzstift 177, an grünrothen Seidenfäden das spitzrunde Siegel des Bischofs und das runde der Kirche, letzteres mit einem das Haupt des heil. Wenzel darstellenden Rücksiegel.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.